Die Geschädigte bot ihren Pkw über eine Internetplattform zum Verkauf an. Es meldete sich ein Interessent mit dem sie sich auf einen Kaufpreis einigte. Dieser sandte ihr einen Überweisungsbeleg zu, aus dem die angebliche Zahlung des
Kaufpreises zuzüglich nicht vereinbarter Speditionskosten für die Abholung des Fahrzeuges in Höhe von 810 Euro hervorgingen. Gleichzeitig sollte die Geschädigte diesen Zuschlag an eine genannte Speditionsfirma weiterleiten. Dieser Aufforderung
kam sie nach. Als weitere Gebühren gefordert wurden, erkannte die Geschädigte den Betrug.